Fachanwalt für Erbrecht in Krauschwitz
Der Fachanwalt für Erbrecht muss auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse besitzen. Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse erfolgt durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang, der mindestens 120 Zeitstunden umfasst. Alle Fachanwälte sind verpflichtet, sich laufend fortzubilden.
Das Erbrecht
Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt und beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses eines Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Todeszeitpunkt des Verstorbenen, den man als Erblasser bezeichnet, ist juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, das sowohl Eigentum, Forderungen oder Besitzrecht aber auch Schulden, sogenannte Nachlassverbindlichkeiten, beinhalten kann.
Das Erbrecht ist gleichzeitig verfassungsrechtlich im Grundgesetz garantiert, um zu gewährleisten, dass es mit der Testierfreiheit, d.h. dem Recht zum Verfassen eines Testaments, grundsätzlich erhalten bleibt. Somit wären ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge verfassungswidrig. In Einzelfällen darf jedoch die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, eingeschränkt werden.
Die Vorschriften zur Erbfolge und rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Erbverzicht, Erbschein und Erbschaftskauf sind im Erbrecht als Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten.
Rechtsgebiete im Erbrecht
Für das Fachgebiet Erbrecht sind gemäß Fachanwaltsordnung besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- Materielles Erbrecht
- Bezüge zum Familienrecht
- Sozialrechtliche Bezüge zum Erbrecht
- Nachlassverwaltung
- Nachlasspflegschaft
- Erbenhaftung
- Insolvenzrechtliche Bezüge zum Erbrecht
- Erbrechtliche Bezüge zum Stiftungsrecht
- Erbschaftsrecht
- Schenkungssteuerrecht
- Internationales Erbrecht
- Letztwillige Verfügungen: Testamente, Erbverträge
- Gesellschaftsrechtliche Bezüge zum Erbrecht
- Maßnahmen gegenüber dem Nachlassgericht nach dem Erbfall
- Testamentsvollstreckung
- Verfahrensführung, Prozessführung
- Streitwerte und Anwaltsgebühren im Erbrecht
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 07.05.2010
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.